Rohware wird in deuka-Eimer geschüttet (© Deutsche Tiernahrung Cremer).
Landwirt winkt deuka-LKW (© Deutsche Tiernahrung Cremer).

Einkaufsbedingungen Rohwaren

Auf dieser Seite finden Sie Informationen und wichtige Dokumente zu unseren allgemeinen Einkaufs- und Geschäftsbedingungen im Bereich Rohwaren.

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN FÜR ROHWAREN DER FUTTERMITTELINDUSTRIE

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Rohwaren der Futtermittelindustrie sollen die Kontraktabwicklung für Einkäufer und Verkäufer gleichermaßen vereinfachen. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen von Rohwaren zwischen den Vertragsparteien – auch für zukünftige Geschäftsabschlüsse.  Sie bilden den Konsens und das Ergebnis eines langwährenden Diskussionsprozesses der wichtigsten Vertreter der deutschen Mischfutterindustrie.

Für alle Vereinbarungen gelten folgende Maßgaben:

  • Die Vertragsparteien erkennen die Allgemeinen Einkaufsbedingungen für den vorliegenden und für zukünftige Verträge als für sie verbindlich an.
  • Die Vertragsinhalte ergeben sich aus der unwidersprochenen schriftlichen Verkaufsbestätigung bzw. dem Kontrakt des Verkäufers einschließlich der vor- und nachstehenden Bedingungen.
  • Die Unterlassung der Gegenzeichnung der Verkaufsbestätigung bzw. des Kontraktes seitens des Käufers hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Vertragsabschlusses gemäß Verkaufsbestätigung/Kontrakt.
  • Mündliche Nebenabreden bedürfen ebenso wie Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.
Protraitfoto Ilias Vragoteris (© Deutsche Tiernahrung Cremer).

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Ilias Vragoteris

Leiter Einkauf