Schutz vor Vogelgrippe bzw. Geflügelpest: Überdachung und Schutz vor Wildvögeln (© jpr03 – stock.adobe.com).
Auch Hühner in mobiler Stallhaltung sind vor Vogelgrippe bzw. Geflügelpest sicher - zumindest, wenn sie in ihrem Mobilstall verbleiben (Schutz vor Vogelgrippe bzw. Geflügelpest: Überdachung und Schutz vor Wildvögeln (© Deutsche Tiernahrung Cremer).

Die Vogelgrippe (Syn. Geflügelpest) grassiert in Deutschland. Immer mehr Fälle werden gemeldet. Aus diesem Grund hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Ausbreitungsrisiko in Deutschland als "hoch" eingestuft. Um die eigenen Herden zu schützen, sind jetzt schnelles Handeln und ein kühler Kopf gefragt. Im folgenden Beitrag finden Sie einige erste Informationen, wie Sie sich jetzt verhalten sollten und wo Sie Rat finden. Welche Regelungen in Ihrem Gebiet konkret gelten, erfragen Sie stets bei Ihrer zuständigen Behörde*.

Die Vogelgrippe (Synonym: Geflügelpest oder aviäre Influenza) ist eine besonders ansteckende Geflügelkrankheit. Aufgrund des hohen Ansteckungsrisikos und der hohen Sterblichkeit gelten strenge Regeln zu ihrer Bekämpfung laut Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV).

Wo grassiert die Vogelgrippe aktuell?

Eine Übersicht der aktuellen Infektionslage in Deutschland finden Geflügelhalter*innen auf der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Das 1910 gegründete FLI veröffentlicht in seiner Funktion als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit regelmäßig Beiträge zur Vogelgrippe bzw. Geflügelpest. Hier finden Interessierte weiterführende Informationen und eine Deutschland- und Europakarte mit allen gemeldeten Fällen.

Definition: Sind Vogelgrippe und Geflügelpest dasselbe?

Vogelgrippe, Geflügelpest, aviäre Influenza – eine Erkrankung, viele Namen. Alle Begriffe bezeichnen eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die vor allem Puten, Hühner, Enten, Gänse sowie Wildvögel befällt. In Fachkreisen wird die hochansteckende Infektionskrankheit mit dem Kürzel HPAIV abgekürzt.

Eine Infektion mit der Vogelgrippe führt meist zum Tod infizierter Tiere. In sehr seltenen Fällen konnte auch eine Übertragung auf andere Tierarten (z. B. Hauskatzen) beobachtet werden. Je nach Erregertyp ist Vogelgrippe bzw. Geflügelpest mehr oder weniger ansteckend. Eine Impfung von Geflügel ist nur eingeschränkt möglich.

Symptome: Wie erkennt man eine Infektion mit der Vogelgrippe / Geflügelpest?

Die Vogelgrippe äußert sich ausgesprochen unterschiedlich. Gemäß Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kann eine Infektion mit den Erregern der Vogelgrippe bei Hühnern zu einer Reihe von Symptomen führen, die aber auch einer gewöhnlichen Grippe (Influenza) ähneln (s. u.). Anders ist es hingegen bei Wassergeflügel: Infizieren sich Gänse oder Enten mit den hochansteckenden Erregern, lassen sich oft nur geringe oder gar keine Krankheitszeichen beobachten.

Die Sterblichkeit von mit Vogelgrippe infiziertem Geflügel liegt bei nahezu 100 %. Auch eine Vielzahl plötzlicher Todesfälle ohne klinische Symptome deuten meist auf eine Infektion der Herde hin.

Übersicht gängiger Symptome der Vogelgrippe bzw. Geflügelpest (Auswahl)

  • Atemprobleme (z. B. Husten, Niesen) bis hin zu Atemnot
  • Gefieder erscheint struppig
  • Schwellungen im Bereich der Beine oder des Kopfes (z. B. an Kehllappen oder Kamm)
  • Bläuliche Verfärbungen an Kehllappen und/oder Kamm
  • Unnormaler Gang und/oder auffällige Haltung des Kopfes
  • Auffallend wässriger und/oder schleimiger Durchfall, oft grün verfärbt
  • Tiere sind zunehment lethargisch/apathisch
Schutz vor Vogelgrippe bzw. Geflügelpest: Überdachung und Schutz vor Wildvögeln (© jpr03 – stock.adobe.com).
Schutz vor Vogelgrippe bzw. Geflügelpest: Überdachung und Schutz vor Wildvögeln (© jpr03 – stock.adobe.com).

Vogelgrippe in meiner Region – meine Herde ist nicht betroffen. Was tun?

Die Vogelgrippe bzw. Geflügelpest grassiert in Ihrem Landkreis, doch Ihr Bestand ist nicht betroffen? Das verschafft Geflügelhalter*innen Zeit, bedeutet jedoch noch keine Entwarnung. Schließlich kann sich die hochansteckende Erkrankung innerhalb kürzester Zeit weiterverbreiten. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Geflügelherde gegen eine Infektion zu wappnen.

  1. Wenden Sie sich für Rückfragen an die zuständige Behörde*. Das sind – je nach Region – z. B. das ansässige Umwelt- oder Veterinäramt. Je nach Landkreis existieren mitunter unterschiedliche Regelungen.
  2. Halten Sie Ihr Geflügel innerhalb eines aufgestellten Sperrbezirks (kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von drei Kilometern um einen behördlich bekannten Vogelgrippefall), müssen Sie Ihr Geflügel zwingend Aufstallen.
  3. Sie müssen Ihr Gehege gegen Wildvögel absichern. Hierfür müssen Sie beispielsweise eine wasserdichte Abdeckung (oben und seitlich) am Gehege anbringen.
  4. In Schutzzonen ist das Tragen von Schutzausrüstung beim Betreten des Stalls Pflicht. Hier haben Sie die Wahl zwischen Einmalschutzkleidung und spezieller Stallkleidung.
    • Stallkleidung: Wählen Sie eine Hose mit Arbeitskittel und Gummistiefeln aus. Diese verbleibt nach dem Durchgang im Stall und müssen regelmäßig gewaschen bzw. desinfiziert werden. Hierfür eignen sich handelsübliche Desinfektionsmittel aus dem Drogeriemarkt.
    • Einmalschutzkleidung: Spezielle Einweg-Overalls und -Überziehstiefel erhalten Sie bei Ihrem Landhändler (hier finden Sie den nächsten Landmarkt) oder im Online-Handel. Diese müssen Sie nach der Nutzung unschädlich beseitigen.
  5. Zusätzlich gelten folgende Hygienemaßnahmen. Diese zielen darauf ab, eine Verschleppung von Erregern in dem Stall zu unterbinden:
    • Waschen Sie Ihre Hände vor und nach Betreten des Stalles.
    • Stellen Sie vor dem Stall eine Desinfektionswanne für Ihre Schuhe auf (wenn Sie keine Stallschuhe besitzen).
    • Weitere Haustiere wie z. B. Hunde fernhalten.
    • Bewahren Sie Futter, Einstreu (z. B. deuka Dinkelstreu) sowie alle übrigen Gegenstände zum Misten und Füttern, wildvogelsicher auf.
    • Nutzen Sie nur Leitungswasser zum Tränken.

Prüfen Sie in diesem Zusammenhang zudem, ob eine kurzfristige Anmeldung bei der Tierseuchenkasse – die bei einer Keulung der Herde Kosten der Wiederbeschaffung anteilig übernimmt – möglich und sinnvoll ist.

Lange Zeit im Stall zu verbringen, ist für viele Herden ungewohnt. Sorgen Sie daher während der Aufstallung für ausreichend Ablenkung und Beschäftigungsmöglichkeiten, um Federpicken vorzubeugen. Folgende Maßnahmen können helfen:

  1. Hängen Sie Luzerne oder Heunetze auf
  2. Stellen Sie Sandbäder auf
  3. Bieten Sie den Tieren an Schnüren hängende Salatköpfe an
  4. Legen Sie Picksteine aus
Zwei Hühner stehen während der Vogelgrippe-Saison in überdachtem Ministall auf Gras im Garten (AdobeStock_267255937).

Vogelgrippe in meiner Region – mein Geflügel ist betroffen. Was tun?

Sobald Geflügelhalter*innen einen Befall Ihres Bestands vermuten (s. Abs. „Symptome“) ist schnelles Handeln gefragt! Eine Infektion mit der Vogelgrippe ist anzeigepflichtig! Melden Sie verendete Tiere oder eine symptomatische Herde umgehend den zuständigen Behörden (z. B. Umweltamt, Veterinäramt o. Ä. – je nach Region verschieden)*. Folgenden Maßnahme können zudem helfen, eine Ausbreitung zu stoppen:

  1. Schließen Sie Ihr Geflügel im Stall ein. So verhindern Sie, dass sich eine Infektion über Ihren Bestand hinaus ausbreitet.
  2. Tragen Sie Schutzkleidung (z. B. Overalls, Gummistiefel, Handschuhe o. Ä.).
  3. Waschen und desinfizieren Sie die verwendete Kleidung  und entsorgen Sie verwendete Einwegkleidung nach jedem Stallbesuch.
  4. Minimieren Sie Kontakt mit infizierten Tieren.

Detailliert Maßnahmen zur Eindämmung eines Ausbruchs der Vogelgrippe bzw. Geflügelpest erfragen Sie bei der zuständigen Behörde*. Nur deren Vorgaben sind für Ihr weiteres Vorgehen maßgeblich.

Die Vogelgrippe grassiert: Kann ich weiterhin Eier und Geflügel essen?

Ein Ausbruch der Vogelgrippe verunsichert Geflügelhalter*innen und Verbraucher*innen gleichermaßen. Zumindest Verbraucher*innen können jedoch aufatmen. Schließlich gilt: Ein dauerhaftes Erhitzen von Eiern und Fleisch tötet die Erreger der Vogelgrippe bzw. Geflügelpest vollständig ab. Gut durchgegartes Hühnerfleisch und hartgekochte Eier sind für den Verzehr geeignet.

Vermarkter*innen müssen dennoch damit rechnen, dass die Nachfrage nach Eiern und Hühnerfleisch in betroffenen Gebieten abnimmt.

Zoonose: Kann ich mich als Geflügelhalter*in ebenfalls infizieren?

Die Vogelgrippe bzw. Geflügelpest ist zuallererst eine Erkrankung von Geflügel. Je nach Erregertyp ist jedoch auch eine Übertragung auf den Menschen möglich. Damit die Krankheit auf den Menschen überspringt, muss jedoch ein besonders enger Kontakt zwischen Tier und Mensch bestehen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) registrierte zwischen 2003 und 2017 weltweit lediglich 850 Fälle einer Infektion von Menschen mit dem Erreger „H5N1“. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen bekannt (Stand: Februar 2021).

Infizieren sich Geflügelhalter*innen mit der Vogelgrippe bzw. Geflügelpest, kann dies einen besonders schwerwiegenden Krankheitsverlauf zur Folge haben. Die Symptome ähneln zunächst denen einer schweren Grippe und treten etwa 14 Tage nach der Infektion auf. Konsultieren Sie bei Fragen und im Zweifel einen Arzt.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte auf seiner Website nützliche Empfehlungen zur Prävention einer Ansteckung mit der Vogelgrippe.

Bildnachweise: © jpr03 – stock.adobe.com

* Sie wissen nicht, welche Behörde für Sie zuständig ist? Informieren Sie sich beispielsweise bei Ihrem ansässigen Bürgeramt oder Tierseuchenstelle. Auch eine Internetrecherche und ein Besuch der Webseiten von Stadt und Landkreis geben mitunter Aufschluss.