Die Vogelgrippe oder Geflügelpest geht auch 2022 in Deutschland wieder um - Warnschild informiert über einen möglichen Befall (© Mattoff – stock.adobe.com).

it den länger werdenden Tagen beginnt im Frühjahr die Zeit des Vogelzugs. In dieser Jahreszeit steigt das Risiko für den Ausbruch der Vogelgrippe an. Eine Einschleppung gefährdet gerade jetzt die Geflügelbestände. Doch wie lässt sich der Ausbruch auf einem Betrieb verhindern und eine Ausbreitung eindämmen? Und schließlich: Wie sicher ist die Versorgung mit Geflügelfutter im Seuchenfall? Der folgende Bericht gibt Antworten.

Definition: Was ist Vogelgrippe?

Vogelgrippe bezeichnet eine für viele Vögel tödlich verlaufende Viruserkrankung. Ausgelöst wird sie durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (lat. für Vogelgrippe; HP-AIV) der Subtypen H5 und H7. Das Infektionsrisiko von Geflügel unterscheidet sich von Tierart zu Tierart: Insbesondere Hühner und Puten sind anfällig für eine Infektion mit der auch als Aviäre Influenza (AI) bezeichneten Erkrankung. Bei ihnen verläuft eine Infektion bisweilen dramatisch. Die Sterblichkeit liegt bei bis zu 100 %. Aufgrund der hohen Ansteckungsrate und damit verbunden rasanten Ausbreitung wird die Erkrankung umgangssprachlich auch als „Geflügelpest“ bezeichnet.

Im Gegensatz dazu sind Enten und Gänse robuster. Eine Infektion mit der hochansteckenden Erkrankung verläuft bei diesen Geflügelarten meist symptomloser und mit einer niedrigeren Sterblichkeitsrate.

Update 2026: Vogelgrippe in Deutschland

Die Aviäre Influenza (HPAI, „Vogelgrippe“) tritt weiterhin in Deutschland auf und unterliegt einem dynamischen, saisonalen Geschehen. Insbesondere der Subtyp H5N1 wird nach wie vor regelmäßig bei Wildvögeln nachgewiesen und ist auch weiterhin für Ausbrüche in Geflügelhaltungen verantwortlich.

Die Fallzahlen variieren je nach Jahreszeit und sind eng mit dem Zugverhalten von Wildvögeln verknüpft. Besonders in den Herbst- und Frühlingsmonaten kommt es zu Nachweisen bei Wildvögeln sowie vereinzelt zu Ausbrüchen in Hausgeflügelbeständen.

 

Quelle: Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Institutes (Stand: 20. März 2026)

Wie infiziert sich Geflügel mit der Vogelgrippe?

Wildvögel bilden ein natürliches Reservoir für Viren, die Vogelgrippe bzw. Geflügelpest verursachen können. Eine Ausbreitung erfolgt meist schrittweise („stafettenartig“), indem das Virus von den umherziehenden Vögeln an jedem Rastort weitergeben wird. Speziell in Zeiten des Vogelzugs breitet sich die Aviäre Influenza in Deutschland aus. Dabei erfolgt eine Übertragung bei Wildvögeln durch direkten Kontakt mit infizierten Artgenossen. Bereits kleinste Mengen von Kot oder Nasensekreten, dass mit Schleimhäuten in Berührung kommen, reichen hierfür aus.

Eine Reihe unterschiedlicher Faktoren begünstigen anschließend die Einschleppung in Nutzgeflügelbestände:

In der Freilandhaltung ist ein direkter Kontakt des Geflügels mit infizierten Wildvögeln oder deren Ausscheidungen möglich. Vermeiden Sie daher die Fütterung und das Aufstellen von Futtertrögen im Außenbereich, um keine Wildvögel anzulocken. Auch offene Wasserflächen bergen Risiken.

Aber auch in geschlossene Stallhaltungen kann das Virus eindringen: Vor allem der Personen-, Fahrzeug- und Warenverkehr sowie die Einstallung von Geflügel bilden mögliche Schwachstellen. Zudem kann der Eintrag indirekt über mit kontaminiertem Kot, verunreinigte Geräte, Schuhwerk, Schutzkleidung oder Einstreu erfolgen.

Um das Risiko eines Ausbruchs gerade in Monaten speziell, während es Vogelzug zur minimieren, sollten Betriebe in dieser Periode auf Maßnahmen zur Steigerung der Biosicherheit legen.

Geflügelpest bzw. Vogelgrippe verbreitet sich vor allem unter Geflügel und Vögeln in Freilandhaltung - Legehennen auf einer Wiese (© deuka Tiernahrung Cremer).
Geflügelpest bzw. Vogelgrippe verbreitet sich vor allem unter Geflügel und Vögeln in Freilandhaltung - Legehennen auf einer Wiese (© deuka Tiernahrung Cremer).

Was passiert im Seuchenfall nach Ausbruch der Vogelgrippe?

Maßnahmen zur Eindämmung eines Ausbruchs der Vogelgrippe bzw. Geflügelpest, orientieren sich am betroffenen Bestand:

  • Wird bei einem Wildvogel in Deutschland die Vogelgrippe festgestellt, kann ein Schutzzone eingerichtet und zusätzlich um den Fundort eine Überwachungszone ausgewiesen werden. In diesen Gebieten wird das gesamte Geflügel untersucht und Desinfektionsmaßnahmen (z. B. Fahrzeugdesinfektionen) durchgeführt. Diese Maßnahmen gelten für 30 Tage, sofern keine neuen Fälle auftreten. Das konkrete Vorgehen liegt jedoch immer im Ermessen der zuständigen Behörde.
  • Bei einem bestätigten Verdacht der Vogelgrippe bzw. Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb, wird das Betriebsgelände gesperrt, das Geflügel tierschutzgerecht getötet und anschließend unschädlich beseitigt. Zudem wird ein Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone eingerichtet. Der Radius der Überwachungszone beträgt mindestens zehn Kilometer.

Innerhalb der Schutzzone besteht eine Aufstallpflicht. Auch eine Warnbeschilderung ist verpflichtend. In der Schutzzone können Behörden tierschutzgerechte Tötungen und unschädliche Beseitigungen von Vögeln anordnen. Aber auch hier richten sich alle getroffenen Maßnahmen nach den Anweisunge der Behörden.

Besteht das Risiko einer Erkrnakung mit dfer Vogelgrippe bzw. Geflügelpest, werden entsprechende Schutzzonen und Überwachungszonen eingerichtet (© deuka Tiernahrung Cremer).
Besteht das Risiko einer Erkrnakung mit dfer Vogelgrippe bzw. Geflügelpest, werden entsprechende Schutzzonen und Überwachungszonen eingerichtet (© deuka Tiernahrung Cremer).

Aktuelle Risikobeurteilung zur Vogelgrippe in Deutschland und Europa

Das Tierseuchengeschehen in Deutschland verändert sich täglich. Um einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen zu erhalten, bietet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf seiner Website einen regelmäßigen News-Ticker. Die Rubrik „Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest“ listet alle Meldungen des Institutes zur Vogelgrippe bzw. Geflügelpest detailliert auf. Interessierte finden hier zudem Verweise zu den tagesaktuellen Fallzahlen im Tierseuchennachrichtensystem (TSIS) sowie Karten mit der Verteilung der Fälle in Deutschland und Europa. Hintergrundinformationen zu Vogelgrippe bzw. Geflügelpest runden das Angebot sinnvoll ab.

Potenzieller Übertragungsort der Vogelgrippe bzw. Geflügelpest - der Freilandbereich (© deuka Tiernahrung Cremer).
Potenzieller Übertragungsort der Vogelgrippe bzw. Geflügelpest - der Freilandbereich (© deuka Tiernahrung Cremer).

So sicher ist die Versorgung mit Futter im Seuchenfall

Für die Lieferung von Geflügelfutter in die Schutz- und Überwachungszone gelten im Seuchenfall detaillierte behördliche Sicherheitsmaßnahmen. Konkret handelt es sich hierbei vor allem um Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und spezifische Hygienemaßnahmen:

  • Verwendung von Schutzausrüstung (Einwegoveralls, Schuhüberzieher, etc.) durch die LKW-Fahrer*innen bei der Belieferung mit Futter.
  • Entsorgung der Schutzausrüstung auf den Betrieben.
  • Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge vor Befahren der Betriebsstätte und nach dem Entladen der Ware (v. a. der Reifen und Schläuche).
  • Schließlich dürfen Verdachts- bzw. Seuchenbetriebe nur nach Einholung einer schriftlichen Genehmigung der zuständigen Behörde beliefert werden.

Durch die Einhaltung dieser und ähnlicher Hygienemaßnahmen reduzieren Landhändler und Spediteure Übertragungsrisiken nach Ausbruch der Vogelgrippe bzw. Geflügelpest in ihrem Liefergebiet. So ist eine Futterversorgung auch im Seuchenfall gewährleistet.

Risikoampel ermittelt Vogelgrippe-Risiko auf Betrieben

Erst eine konkrete Gefahrenanalyse erlaubt es Betrieben, das Risiko für einen Befall Ihres Bestandes mit Erregern der Vogelgrippe bzw. Geflügelpest einzuschätzen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Mit der „Risikoampel für Tierseuchen“ bietet die Universität Vechta Geflügelhalter*innen hierfür ein maßgeschneidertes Online-Tool.

Die Risikoanalyse basiert auf allgemeinen Daten zum Betrieb sowie 100 Fragen zu den drei relevanten Risikobereichen „Sicherung des Betriebs“, „Sicherung des Stalles“ und „Arbeitsabläufe“. Das Programm stellt das Ergebnis übersichtlich in Ampelfarben dar. Zudem offeriert das System eine Optimierungsanalyse, die Maßnahmen für einen sicheren Betrieb vorschlägt. Die Risikoampel wird unter anderem vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und der Organisation „QS Qualität und Sicherheit“ unterstützt.

Fazit

  • Im Herbst und Frühjahr steigt das Risiko eines Ausbruchs von Vogelgrippe bzw. Geflügelpest in Geflügelställen.
  • Geflügel in Freilandhaltung infizieren sich über direkten Kontakt (z. B. mit dem Kot) infizierter Wildvögel.
  • In geschlossenen Stallsystemen wird Vogelgrippe bzw. Geflügelpest durch Einstallungen, Personal- oder Warenverkehr sowie verunreinigtes Futter, Wasser, Geräte, Schuhwerk, Schutzkleidung oder verunreinigte Einstreu eingeschleppt.
  • Bei Futtermittellieferungen müssen Lieferant*innen eine Reihe von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen einhalten.

Weiterführende Informationen

Bildnachweis: © Mattoff – stock.adobe.com (Top-Slider)

Ansprechpartner

Dr. Lukas Fehse

Dr. Lukas Fehse

Bereichsleiter Geflügel

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