Rohstoff- und Nährstofflexikon
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Futtermittelgesetz
Die gewerbliche Herstellung von Mischfutter unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Jeder Mischfutterhersteller muss zunächst eine Anerkennung als Mischfutterhersteller erreichen. Darüber hinaus gelten für die Herstellung, die Kennzeichnung und den Handel mit Einzelfuttermitteln und Mischfutter in Deutschland umfassende Vorschriften im Rahmen des Futtermittelgesetzes und der Futtermittelverordnung (FMVO). Da die Gesetzgebung zunehmend auf europäische Ebene verlagert wird, werden auch die dort erlassenen Vorschriften immer wichtiger für die deutsche Futtermittelwirtschaft.